Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 1996 eine Richtlinie erlassen, um die Qualität von Ausrüstung an Bord von Seeschiffen sicherzustellen. Diese Richtlinie (Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG) gilt für die Bereiche Rettungsmittel, Brandschutz und Meeresumweltschutz.
Schiffsausrüstung, die auf Schiffen zum Einsatz kommen soll, muss von einer benannten Stelle (in unserem Fall: BG- Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit) nach einem EG-Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen werden bevor sie an Bord von Seeschiffen verbracht bzw. eingebaut werden darf. Nachdem eine Zertifizierung erfolgt ist, muss diese Ausrüstung mit dem Steuerrad-Symbol – als Konformitätszeichen – sowie der Kennnummer der benannten Stelle (Dienststelle Schiffssicherheit = 0736) und die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres gekennzeichnet werden. In regelmäßigen, festgelegten Abständen muss auch bereits zugelassene Schiffsausrüstung erneut das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
Seit 2004 gibt es zwischen der EU und den USA ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen und Zulassungen nach der Richtlinie 96/98/EG. Sie nennt sich Mutual Recognition Agreement (kurz: MRA). In einer Liste stehen die Schiffsausrüstungen, auf die dieses Abkommen Anwendung findet. In den USA wird das Bewertungsverfahren von der US Coast Guard durchgeführt.
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